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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für BITel mobil Postpaid Mobilfunkdienstleistungen
der allMobility Deutschland GmbH

BITel mobil ist eine Marke der  BITel Gesellschaft für Tele-kommunikation mbH (nachfolgend „BITel“ genannt). Leis-tungserbringer und Vertragspartner der BITel mobil Mobilfunkdienstleistungen ist ausschließlich die allMobility Deutschland GmbH.

§ 1 Geltungsbereich
1.1    Die allMobility Deutschland GmbH (nachfolgend „allMobility“ genannt) erbringt Mobilfunkdienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu werden die bei Vertragsschluss aktuellen produkt- und dienstespezifischen Leistungsbeschreibungen sowie die Preislisten zum Bestandteil des Mobilfunkvertrages (nachfolgend gemeinsam „Vertragsbedingungen“ ge-nannt). Sie sind im Internet unter www.kulturkirche-mobil.net abrufbar und stehen dort zum Download be-reit.
1.2    Eventuell abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn allMobility ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.3    Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – in der jeweils aktuellen Fassung –gelten, auch wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug ge-nommen wird.

§ 2 Zustandekommen des Mobilfunkvertrages
2.1    Der Mobilfunkvertrag (nachfolgend "Vertrag" genannt) kommt mit der Aktivierung der SIM-Karte durch den Kunden unmittelbar oder, sofern dies nicht erfolgt, durch allMobility frühestens 4 Wochen nach Antragstellung des Kunden zustande. Die Aktivierung setzt den Antrag des Kunden zum Abschluss eines Vertrages und die Annahme von allMobility durch Übersendung der SIM Karte voraus.
2.2    Vorraussetzung für einen Vertragsschluss ist, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.3    allMobility kann die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Vertrages ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere wenn der Kunde unrichtige Angaben macht, den Antrag nicht vollständig ausgefüllt hat oder der Verdacht besteht, dass die Leistungen von allMobility missbräuchlich genutzt würden.

§ 3 Leistungsumfang von allMobility

3.1    Zwischen allMobility und der Vodafone D2 GmbH besteht ein Diensteanbietervertrag, aufgrund dessen allMobility in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunkdienstleistungen für Kunden erbringt.
3.2    Auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen wird durch allMobility die Anbindung des Kunden an das Mobilfunknetz herbeigeführt und dessen Nutzung er-möglicht. Die Nutzung dieser Mobilfunkdienstleistungen setzt die Verwendung einer BITel mobil SIM-Karte sowie eines entweder über allMobility bezogenen Mo-bilfunkendgerätes oder eines Mobilfunkendgerätes ohne sog. SIM-Lock (Endgerät nur in Verbindung mit der SIM-Karte eines anderen Mobilfunkanbieters nutzbar) vor-aus.
allMobility weist darauf hin, dass die von allMobility angebotenen Mobilfunkdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik sowie auf-grund von Maßnahmen des Netzbetreibers, Umweltein-flüssen (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln), weiterer unvorhersehbarer und von allMobility nicht zu vertretender Umstände oder aufgrund von höherer Gewalt zeitweiligen Störungen und Einschränkungen unterliegen können. Eine flächendeckende Netzversorgung kann von allMobility nicht gewährleistet werden. Diesbezügliche Schadensersatz- und Regressansprüche sind gegenüber allMobility deshalb ausgeschlossen.
3.3    Mit der Aktivierung der SIM-Karte durch allMobility ist zugleich die Freischaltung für Roaming- und internationale Dienste gemäß den jeweils aktuellen pro-dukt- und dienstespezifischen Beschreibungen sowie Preislisten verbunden. Roaming bedeutet, dass der Kunde mit seiner SIM-Karte in ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für eingehende Verbindungen erreichbar ist sowie abgehende nationale oder internationale Verbindungen aufbauen kann. Die Roaming-Nutzung setzt jedoch voraus, dass zwischen der Vodafone D2 GmbH und den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern entsprechende Verträge bzw. Abkommen bestehen. allMobility übernimmt keine Gewähr, in welchem Umfang solche Verträge bestehen.
3.4    Die Nutzung des BITel Mobilportals erfordert die Unterstützung durch geeignete Endgeräte und entsprechende Endgeräteeinstellungen.
3.5    Soweit etwaige Zusatzdienstleistungen, die von Koope-rationspartnern von allMobility oder Dritten erbracht werden, vom Kunden genutzt werden, kommen zusätzliche vertragliche Beziehungen über diese Leistungen zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner bzw. Dritten zustande. Die Leistungen von allMobility können sich hierbei dann auf die Bereitstellung des technischen Zugangs, die Diensteverwaltung und/oder das Inkasso beschränken. Eventuelle Mängel der Leistungen dieser Kooperationspartner oder Dritten sind bei diesen zu rü-gen.
3.6    Im Falle einer vom Kunden beantragten Rufnummern-mitnahme/-portierung bei Vertragsbeendigung ist es aus technischen Gründen möglich, dass die Rufnummern-portierung bis zu vier Tage vor Beendigung des Vertra-ges mit allMobility durchgeführt wird und daher der neue Diensteanbieter schon ab diesem Zeitpunkt Mobilfunk-dienstleistungen anstelle von allMobility erbringt. In die-sem Falle erfolgt keine Erstattung anteiliger nutzungsu-nabhängiger Entgelte. Jegliche Haftung von allMobility für entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Zusammenhang mit der Ruf-nummernportierung ist ausgeschlossen.

§ 4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1    Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte stellt allMobility dem Kunden monatlich in Rechnung. allMobility kann in Ausnahmefällen die Ab-rechnung und Rechnungszustellung auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen vornehmen. Fällt der Tag der Bereitstellung der Mobilfunkdienstleistungen (Vertragsbeginn) nicht auf den Beginn eines Monats, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte dem Kunden anteilig für den Rest des Monats berechnet.
4.2    Darüber hinaus rechnet allMobility auch sonstige Dienstleistungen über diese Rechnung ab, sofern dies im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart wurde.
4.3    Der von allMobility in Rechnung gestellte Betrag ist mit Zugang der Rechnung fällig.
4.4    Die Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprochen und Ein-wendungen gegen einzelne Forderungen oder den Rechnungsbetrag insgesamt erhoben hat. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Frist-ablauf bleiben unberührt, soweit allMobility eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.
4.5    Im Falle der Einwilligung des Kunden werden die Entgelte per Lastschrift von allMobility nach frühestens sieben Werktagen nach Zugang der Rechnung vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs. Wenn der Grund für eine von dem Geldinstitut zurückgegebene Lastschrift in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, kann allMobility eine Bearbeitungsgebühr erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pau-schale ist.
4.6    Sofern der Kunde die Rechnungen per Überweisung bezahlen will, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung dem Bankkonto von allMobility gutgeschrieben sein. Der Kunde trägt durch Angabe seiner Mobilfunkrufnummer und der Rechnungsnummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forde-rungen von allMobility eindeutig zugeordnet werden können. Anderenfalls haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
4.7    Bei der Vorauszahlung vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen oder Optionen für bestimmte Mobilfunkleis-tungen durch Lastschrift erfolgt die Buchung auf dem allMobility Kundenkonto nach Zahlungseingang auf dem allMobility Bankkonto.
4.8    Bei der Zahlungsart „Kreditkarte“ wird die Kreditkarte des Kunden nach frühestens sieben Werktagen nach Zugang der Rechnung in Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrags belastet. Bei Vorauszahlungen vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunkleistungen erfolgt die Buchung auf dem allMobility Kundenkonto unmittelbar nach Autorisierung des entsprechenden Betrages durch das Kreditkarteninstitut, sofern die Kreditkartendaten nicht hinterlegt sind.
4.9 Der Kunde gerät - auch ohne vorherige Mahnung - mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfristen beglichen ist. Zugleich ist allMobility bei Verzug eines nicht ledig-lich geringfügigen Teils der fälligen Rechnungsbeträge berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen. Ferner ist allMobility in diesem Fall be-rechtigt, den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kun-den gemäß der jeweils gültigen Preisliste bis zum Eingang der fälligen Entgelte für abgehende Verbindungen, zu sperren; nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer von allMobility gesetzten angemessenen Zahlungsfrist ist allMobility zur vollständigen Sperre des Mobilfunkanschlusses berech-tigt.
4.10 Befindet sich ein Kunde in Verzug, behält sich allMobility vor, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basis-zinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.11 allMobility behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Soweit Rückerstattungsansprüche (z.B. aus eventuellen Doppelzahlungen) gegen allMobility bestehen, werden diese auf schriftliche Anforderung des Kunden hin auf das allMobility bekannte Bankkonto überwiesen.
4.12 Sofern der Kunde den Mobilfunkvertrag über den Onlineshop abgeschlossen hat, wird allMobility dem Kunden die Rechnung auf elektronischem Wege im per-sönlichen Mitgliederbereich des Onlineshops bereitstel-len (Online Rechnung). Bei einem Vertragsabschluss auf anderem Wege erhält der Kunde je nach Wunsch eine Online Rechnung oder Papierrechnung, für die kein zusätzliches Entgelt anfällt. Für die Online Rechnung gilt im Einzelnen:
a) Der Abruf erfordert einen Internetzugang, über den der Kunde selber und auf eigene Kosten ein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Internet Service Provider abschließen muss. allMobility wird den Kunden jeweils per SMS oder E-Mail informieren, wenn eine Rechnung zum Abruf bereitgestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungsdaten regelmäßig, mindestens monatlich, in dem Rechnersystem abzuru-fen.
b) Die Rechnung steht im Format PDF zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand einer Papierrechnung.
c) allMobility hält die Rechnungsdaten sowie den Ein-zelverbindungsnachweis bis maximal 6 Monate nach Rechnungszustellung in dem Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden bereit.
d) Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu informieren, dass mit der Rechnung umfangreiche rechnergestützte Auswertungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.

§ 5 SCHUFA-Auskunft, Bonitätsprüfung
5.1    SCHUFA-Auskunft; Identitätsprüfung
Der Kunde willigt ein, dass allMobility der SCHUFA
HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden, zum Zweck der Identitätsprüfung die vom Kunden bei der Registrierung angegebenen Daten an die SCHUFA übermittelt und von dieser Auskünfte über den Kunden erhält. Die SCHUFA übermittelt daraufhin den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespei-cherten Personalien mit den vom Kunden angegebenen Personalien in Prozentwerten. allMobility kann somit anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung ihrer Daten im SCHUFA-Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA gespeichert.
5.2    Bonitätsprüfung; Missbrauchskontrolle
a) Der Kunde willigt ein, dass allMobility zum Zweck der Bonitätsprüfung die vom Kunden bei der Registrierung angegebenen Daten vor der Aktivierung an die infoscore Consumer Data GmbH und die informa Unternehmensberatung GmbH, beide Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden übermittelt und von dort Auskünfte über den Kunden erhält. Von der infoscore Consumer Data GmbH werden hierbei Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Kunden und von der informa Unternehmensberatung GmbH Bonitätsin-formationen auf Basis mathematisch-statistischer Ver-fahren bezogen.
b) Unabhängig davon wird allMobility der infoscore Consumer Data GmbH auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betrof-fenen Interessen zulässig ist. Die infoscore Consumer Data GmbH speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner, um diesen Informationen zur Beur-teilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der infoscore Consumer Data GmbH sind vor allem (Versand-) Handels-, Tele-kommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren, daneben aber auch Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Die infoscore Consumer Data GmbH erteilt Bonitätsauskünfte bzw. übermittelt personenbezogene (Negativ-) Daten nur dann, wenn von dem Vertragspartner ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Der Kunde kann Auskunft bei der infoscore Consumer Data GmbH über die ihn betreffenden gespeicherten Daten unter der in Absatz a) genannten Anschrift erhalten.
5.3    Widerspruchsrecht; Folgen des Widerspruchs
Widerspricht der Kunde der Nutzung seiner personen-bezogenen Daten gemäß § 5.1 und/oder § 5.2, so ist allMobility berechtigt, einen Vertragsschluss abzulehnen oder einen bestehenden Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 6 Vertragsdauer, Kündigung, Restguthaben,
Übertragung der Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag, Sperrung
6.1    Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über allMobility-Dienstleistungen eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündi-gungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate.
6.2    Die Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für all-Mobility liegt insbesondere dann vor, wenn (a) Dienstleistungen von allMobility missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder (b) der Kunde gegen die Verpflichtungen aus § 7 verstößt oder (c) wenn der Dienstleistungsvertrag zwischen der Vodafone D2 GmbH und allMobility oder die vertraglichen Beziehungen zwischen  BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Berliner Str. 260, 33330 Gütersloh und allMobility – unabhängig vom Grund – enden. In den Fällen a) und b) erfolgt eine Kündigung nur, wenn allMobility dem Kunden zuvor erfolglos eine Abhilfefrist gesetzt hat.
6.3    Kündigungen haben schriftlich, nicht elektronisch, unter ausdrücklicher Angabe der Kundennummer und Mobilfunknummer zu erfolgen.
6.4    Sofern der Kunde ein Endgerät mit einem SIM-Lock (Endgerät nur in Verbindung mit einer SIM-Karte von allMobility nutzbar) erworben hat, ist eine Deaktivierung des SIM-Locks unabhängig von der Beendigung des Vertragsverhältnisses, frühestens nach der jeweils in der Produktbeschreibung angegebenen Frist, möglich.
6.5    Die Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf kann auf Basis der zwischen ihr und allMobi-lity bestehenden vertraglichen Beziehungen mit Beendi-gung dieser vertraglichen Beziehungen von allMobility die Übertragung des mit dem Kunden bestehenden Ver-trags über Mobilfunkdienstleistungen auf die EPS Servi-ces GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf verlan-gen. allMobility wird den Kunden in diesem Fall unver-züglich über die Übertragung informieren, die ohne Zu-stimmung des Kunden zulässig ist.
6.6    allMobility ist zur zeitweiligen Sperrung des Anschlusses des Kunden berechtigt, wenn (a) der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten verletzt, (b) eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes der Vodafone D2 GmbH, zu befürchten ist, (c) das Entgelt- und/ oder Verbindungsaufkommen in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird oder ein Missbrauch vorliegt.
6.7    Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde.

§ 7 Pflichten und Haftung des Kunden
7.1    Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner persönlichen Daten verpflichtet. Er hat allMobility jede Änderung seiner Vertragsdaten, also seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Bankverbindung (sofern Zahlung per Lastschrift) oder seiner Kreditkartennummer (sofern Zahlung per Kreditkarte), und anderer für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich, wahrheitsgemäß und unter ausdrücklicher Angabe seiner BITel mobil Rufnummer und Kundennummer schriftlich oder telefonisch in der BITel mobil Kundenbetreuung unter Nennung der BITel mobil Geheimzahl (persönliche Kennziffer) mitzuteilen. Bestimmte Änderungen kann der Kunde auch eigenständig im Mitgliederbereich des BITel mobil Onlineshops vornehmen.
7.2    Die persönliche Identifikationsnummer (PIN), der persönliche Entsperrungscode (Super-PIN) und die für den Mitgliederbereich im BITel mobil Onlineshop und zur Authentifizierung bei der BITel mobil Kundenbetreuung erforderliche Geheimzahl sind vom Kunden geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen von allMobility durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert oder im persönlichen Mitgliederbereich abrufbar sind, vermieden wird. Der Kunde wird diese persönlichen Daten unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass Dritte Kenntnis von ihnen erlangt haben.
7.3    Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner und haftet wie für eigenes Verhalten für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
7.4    Der Kunde verpflichtet sich, die BITel mobil SIM-Karte und die Mobilfunkdienstleistungen von allMobility aus-schließlich zu rechtmäßigen Zwecken und zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen zu gebrauchen. Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. Eine weiter gehende Nutzung (z. B. Verwendung als Standleitung) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-)Dienstleistungen für Dritte ist ebenfalls untersagt wie auch die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen öffentlichen Fest-netzen, IP-Netzen und Mobilfunknetzen. Vorstehende Umstände berechtigen allMobility zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
7.5    Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewah-ren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden. Der Kunde hat der BITel mobil Kundenbetreuung jede missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM-Karte unter Nennung der BITel mobil Rufnummer und der BITel mobil Geheimzahl telefonisch zwecks Sper-rung der SIM-Karte mitzuteilen.
allMobility wird dem Kunden eine Ersatzkarte gegen Gebühr gemäß der Preisliste zur Verfügung stellen. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens im gesetzlichen Umfang verpflichtet, der durch die Nutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung bei allMobility angefallen sind, soweit er dies zu vertreten hat. Für Entgelte, die nach Eingang der entsprechenden Mitteilung bei allMobility eingegangen sind, haftet der Kunde nicht. Die Zahlungspflicht bezüglich eventueller nutzungsunabhängiger Entgelte bleibt unberührt.
7.6    Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte funktionsgerecht und entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung zu benutzen, die für die Nutzung in deutschen GSM 900-/ 1800-Mobilfunknetzen zugelassen sind und nicht zu Störungen in den Mobilfunknetzen führen können. allMobility weist darauf hin, dass nicht alle Endgeräte alle von allMobility angebotenen Leistungen unterstüt-zen.

§ 8 Änderungen der Vertragsbedingungen
8.1    allMobility ist berechtigt, das Vertragsverhältnis betref-fende Mitteilungen dem Kunden schriftlich durch Zusen-dung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse oder durch eine Textnachricht (SMS) zu übersenden.
8.2    allMobility ist nach Maßgabe dieses § 8 berechtigt, die Vertragsbedingungen einschließlich ihrer Leistungen und Preise zu ändern. Änderungen zugunsten des Kunden treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft.
8.3    allMobility kann die Vertragsbedingungen zuungunsten des Kunden ändern, soweit dies den Vertragszweck nur unwesentlich beeinträchtigt und dem Kunden zumutbar ist. In diesem Fall kann der Kunde den Änderungen in-nerhalb von 6 Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge weist allMobility den Kunden bei der Ände-rungsmitteilung hin. Übt der Kunde sein Widerspruchs-recht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingun-gen fortgesetzt. Das Kündigungsrecht gemäß § 6.2 und § 6.3 bleibt unberührt.
8.4    Abweichend von der Regelung in Ziff. 8.3 kann allMobili-ty nach Mitteilung
a) die Mobilfunkrufnummer des Kunden ändern, wenn dies aus technischen Gründen oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist,
b) alle vertraglichen Konditionen ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist,
c) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Preise zum Zeitpunkt der Erhöhung entsprechend anpassen,
d) bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen allMobility Zugang gewährt, die Preise entsprechend anpassen.

§ 9 Datenschutz

9.1    Zur Erfüllung des Vertrages über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen wird allMobility bei der Verarbeitung von Bestands-, Verkehrs- und Nutzungs-daten des Kunden datenschutzrechtliche Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz beachten. Demnach darf allMobility Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrech-nung erforderlich ist. Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Bestandsdaten werden gem. § 95 TKG spätestens mit Ablauf des auf eine Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres vollständig gelöscht.
9.2    Sofern der Kunde seine Zustimmung durch Übersendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars erklärt hat, darf allMobility die Rufnummer des Kunden, Namen und Anschrift sowie gesetzlich vorgesehene Daten zur Aufnahme in öffentliche, gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse und entspre-chenden Anbietern für Telefonauskünfte zur Verfügung stellen. Im Weiteren erfolgt die Telefonauskunft über den Namen oder den Namen und die Anschrift des Kunden, auch wenn nur seine Mobilfunkrufnummer bekannt ist (sog. Inverssuche). Der Kunde kann der Auskunftserteilung und der Inverssuche jederzeit ge-genüber dem Anbieter der Auskunftsdienstleistung oder allMobility widersprechen. Die Leistung von allMobility beschränkt sich auf die Weitergabe der Daten. Für die Eintragung und die Richtigkeit der Eintragung durch den Anbieter übernimmt allMobility keine Gewähr.
9.3    allMobility ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
9.4    allMobility darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten verarbeiten und insbesondere an die Vodafone D2 GmbH und andere Telekommuni-kationsdienstleister übermitteln, sofern diese zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.

§ 10 Erstattung Anschlussgebühr (Starterset)
10.1 allMobility erstattet dem Kunden in den nachfolgenden Fällen den vom Kunden für den Erwerb des BITel mobil Startersets gezahlten vollständigen Kaufpreis.
a) Die Aktivierung des Kunden gemäß § 2.1 scheitert oder allMobility einen Vertragsschluss gemäß § 2.3 ab-lehnt.
b) Der Kunde übt nach Vertragsschluss wirksam sein gesetzliches Widerrufsrecht aus.
10.2 Eine Erstattung gemäß § 10.1 erfolgt in den dort ge-nannten Fällen, wenn der Kunde (i) dies schriftlich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, BITel mobil Rufnummer und Bankverbindung (sofern nicht schon vorliegend) beim BITel mobil Service, Postfach 650330, 66142 Saarbrücken beantragt und (ii) diesem Antrag das unbeschädigte und vollständige Starterset in der Originalverpackung beigefügt ist. Die Einsendung des Startersets erfolgt auf Kosten des Kunden.

§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht.
11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis.
11.3 Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungs-verfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seinen Aus-führungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Bonn rich-ten.
11.4 Gerichtsstand ist Gütersloh, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. allMobility ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetz-lich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
11.5 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

allMobility Deutschland GmbH | Eutelis-Platz 2 |40878 Ratingen (Stand: Dezember 2009)