Allgemeine Geschäftsbedingungen für BITel mobil Postpaid Mobilfunkdienstleistungen
der allMobility Deutschland GmbH
BITel mobil ist eine Marke der BITel Gesellschaft für
Tele-kommunikation mbH (nachfolgend „BITel“ genannt).
Leis-tungserbringer und Vertragspartner der BITel mobil
Mobilfunkdienstleistungen ist ausschließlich die allMobility
Deutschland GmbH.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die allMobility Deutschland GmbH (nachfolgend „allMobility“
genannt) erbringt Mobilfunkdienstleistungen an Kunden aufgrund der
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu werden
die bei Vertragsschluss aktuellen produkt- und dienstespezifischen
Leistungsbeschreibungen sowie die Preislisten zum Bestandteil des
Mobilfunkvertrages (nachfolgend gemeinsam „Vertragsbedingungen“
ge-nannt). Sie sind im Internet unter www.kulturkirche-mobil.net
abrufbar und stehen dort zum Download be-reit.
1.2 Eventuell abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
gelten nicht, auch wenn allMobility ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
1.3 Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – in der
jeweils aktuellen Fassung –gelten, auch wenn nachfolgend nicht
ausdrücklich auf sie Bezug ge-nommen wird.
§ 2 Zustandekommen des Mobilfunkvertrages
2.1 Der Mobilfunkvertrag (nachfolgend "Vertrag" genannt) kommt mit
der Aktivierung der SIM-Karte durch den Kunden unmittelbar oder, sofern
dies nicht erfolgt, durch allMobility frühestens 4 Wochen nach
Antragstellung des Kunden zustande. Die Aktivierung setzt den Antrag
des Kunden zum Abschluss eines Vertrages und die Annahme von
allMobility durch Übersendung der SIM Karte voraus.
2.2 Vorraussetzung für einen Vertragsschluss ist, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.3 allMobility kann die Annahme des Antrags auf Abschluss eines
Vertrages ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere
wenn der Kunde unrichtige Angaben macht, den Antrag nicht vollständig
ausgefüllt hat oder der Verdacht besteht, dass die Leistungen von
allMobility missbräuchlich genutzt würden.
§ 3 Leistungsumfang von allMobility
3.1 Zwischen allMobility und der Vodafone D2 GmbH besteht ein
Diensteanbietervertrag, aufgrund dessen allMobility in eigenem Namen
und auf eigene Rechnung Mobilfunkdienstleistungen für Kunden erbringt.
3.2 Auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen wird durch allMobility
die Anbindung des Kunden an das Mobilfunknetz herbeigeführt und dessen
Nutzung er-möglicht. Die Nutzung dieser Mobilfunkdienstleistungen setzt
die Verwendung einer BITel mobil SIM-Karte sowie eines entweder über
allMobility bezogenen Mo-bilfunkendgerätes oder eines
Mobilfunkendgerätes ohne sog. SIM-Lock (Endgerät nur in Verbindung mit
der SIM-Karte eines anderen Mobilfunkanbieters nutzbar) vor-aus.
allMobility weist darauf hin, dass die von allMobility angebotenen
Mobilfunkdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der
Technik sowie auf-grund von Maßnahmen des Netzbetreibers,
Umweltein-flüssen (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln), weiterer
unvorhersehbarer und von allMobility nicht zu vertretender Umstände
oder aufgrund von höherer Gewalt zeitweiligen Störungen und
Einschränkungen unterliegen können. Eine flächendeckende Netzversorgung
kann von allMobility nicht gewährleistet werden. Diesbezügliche
Schadensersatz- und Regressansprüche sind gegenüber allMobility deshalb
ausgeschlossen.
3.3 Mit der Aktivierung der SIM-Karte durch allMobility ist zugleich
die Freischaltung für Roaming- und internationale Dienste gemäß den
jeweils aktuellen pro-dukt- und dienstespezifischen Beschreibungen
sowie Preislisten verbunden. Roaming bedeutet, dass der Kunde mit
seiner SIM-Karte in ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für eingehende
Verbindungen erreichbar ist sowie abgehende nationale oder
internationale Verbindungen aufbauen kann. Die Roaming-Nutzung setzt
jedoch voraus, dass zwischen der Vodafone D2 GmbH und den jeweiligen
ausländischen Netzbetreibern entsprechende Verträge bzw. Abkommen
bestehen. allMobility übernimmt keine Gewähr, in welchem Umfang solche
Verträge bestehen.
3.4 Die Nutzung des BITel Mobilportals erfordert die Unterstützung
durch geeignete Endgeräte und entsprechende Endgeräteeinstellungen.
3.5 Soweit etwaige Zusatzdienstleistungen, die von
Koope-rationspartnern von allMobility oder Dritten erbracht werden, vom
Kunden genutzt werden, kommen zusätzliche vertragliche Beziehungen über
diese Leistungen zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner bzw.
Dritten zustande. Die Leistungen von allMobility können sich hierbei
dann auf die Bereitstellung des technischen Zugangs, die
Diensteverwaltung und/oder das Inkasso beschränken. Eventuelle Mängel
der Leistungen dieser Kooperationspartner oder Dritten sind bei diesen
zu rü-gen.
3.6 Im Falle einer vom Kunden beantragten
Rufnummern-mitnahme/-portierung bei Vertragsbeendigung ist es aus
technischen Gründen möglich, dass die Rufnummern-portierung bis zu vier
Tage vor Beendigung des Vertra-ges mit allMobility durchgeführt wird
und daher der neue Diensteanbieter schon ab diesem Zeitpunkt
Mobilfunk-dienstleistungen anstelle von allMobility erbringt. In
die-sem Falle erfolgt keine Erstattung anteiliger nutzungsu-nabhängiger
Entgelte. Jegliche Haftung von allMobility für entgangene Anrufe oder
Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Zusammenhang mit der
Ruf-nummernportierung ist ausgeschlossen.
§ 4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte stellt
allMobility dem Kunden monatlich in Rechnung. allMobility kann in
Ausnahmefällen die Ab-rechnung und Rechnungszustellung auch in kürzeren
oder längeren Zeitabständen vornehmen. Fällt der Tag der Bereitstellung
der Mobilfunkdienstleistungen (Vertragsbeginn) nicht auf den Beginn
eines Monats, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte dem Kunden
anteilig für den Rest des Monats berechnet.
4.2 Darüber hinaus rechnet allMobility auch sonstige
Dienstleistungen über diese Rechnung ab, sofern dies im Einzelfall mit
dem Kunden vereinbart wurde.
4.3 Der von allMobility in Rechnung gestellte Betrag ist mit Zugang der Rechnung fällig.
4.4 Die Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht
innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich
widersprochen und Ein-wendungen gegen einzelne Forderungen oder den
Rechnungsbetrag insgesamt erhoben hat. Ansprüche des Kunden bei
begründeten Einwendungen nach Frist-ablauf bleiben unberührt, soweit
allMobility eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.
4.5 Im Falle der Einwilligung des Kunden werden die Entgelte per
Lastschrift von allMobility nach frühestens sieben Werktagen nach
Zugang der Rechnung vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde trägt
Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu dem
Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs. Wenn der Grund für eine von dem
Geldinstitut zurückgegebene Lastschrift in den Verantwortungsbereich
des Kunden fällt, kann allMobility eine Bearbeitungsgebühr erheben.
Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden
entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich
geringer als die Pau-schale ist.
4.6 Sofern der Kunde die Rechnungen per Überweisung bezahlen will,
muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung
dem Bankkonto von allMobility gutgeschrieben sein. Der Kunde trägt
durch Angabe seiner Mobilfunkrufnummer und der Rechnungsnummer auf dem
Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den
Forde-rungen von allMobility eindeutig zugeordnet werden können.
Anderenfalls haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche
Aufwendungen und Schäden.
4.7 Bei der Vorauszahlung vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen
oder Optionen für bestimmte Mobilfunkleis-tungen durch Lastschrift
erfolgt die Buchung auf dem allMobility Kundenkonto nach
Zahlungseingang auf dem allMobility Bankkonto.
4.8 Bei der Zahlungsart „Kreditkarte“ wird die Kreditkarte des
Kunden nach frühestens sieben Werktagen nach Zugang der Rechnung in
Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrags belastet. Bei Vorauszahlungen
vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte
Mobilfunkleistungen erfolgt die Buchung auf dem allMobility Kundenkonto
unmittelbar nach Autorisierung des entsprechenden Betrages durch das
Kreditkarteninstitut, sofern die Kreditkartendaten nicht hinterlegt
sind.
4.9 Der Kunde gerät - auch ohne vorherige Mahnung - mit der Zahlung der
Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb der vorgenannten
Zahlungsfristen beglichen ist. Zugleich ist allMobility bei Verzug
eines nicht ledig-lich geringfügigen Teils der fälligen
Rechnungsbeträge berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden sofort
fällig zu stellen. Ferner ist allMobility in diesem Fall be-rechtigt,
den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kun-den gemäß der jeweils
gültigen Preisliste bis zum Eingang der fälligen Entgelte für abgehende
Verbindungen, zu sperren; nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer von
allMobility gesetzten angemessenen Zahlungsfrist ist allMobility zur
vollständigen Sperre des Mobilfunkanschlusses berech-tigt.
4.10 Befindet sich ein Kunde in Verzug, behält sich allMobility vor,
Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basis-zinssatz gem. § 247
BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren
Schaden nachzuweisen.
4.11 allMobility behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht
abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen
sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
Soweit Rückerstattungsansprüche (z.B. aus eventuellen Doppelzahlungen)
gegen allMobility bestehen, werden diese auf schriftliche Anforderung
des Kunden hin auf das allMobility bekannte Bankkonto überwiesen.
4.12 Sofern der Kunde den Mobilfunkvertrag über den Onlineshop
abgeschlossen hat, wird allMobility dem Kunden die Rechnung auf
elektronischem Wege im per-sönlichen Mitgliederbereich des Onlineshops
bereitstel-len (Online Rechnung). Bei einem Vertragsabschluss auf
anderem Wege erhält der Kunde je nach Wunsch eine Online Rechnung oder
Papierrechnung, für die kein zusätzliches Entgelt anfällt. Für die
Online Rechnung gilt im Einzelnen:
a) Der Abruf erfordert einen Internetzugang, über den der Kunde selber
und auf eigene Kosten ein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem
Internet Service Provider abschließen muss. allMobility wird den Kunden
jeweils per SMS oder E-Mail informieren, wenn eine Rechnung zum Abruf
bereitgestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungsdaten
regelmäßig, mindestens monatlich, in dem Rechnersystem abzuru-fen.
b) Die Rechnung steht im Format PDF zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand einer Papierrechnung.
c) allMobility hält die Rechnungsdaten sowie den
Ein-zelverbindungsnachweis bis maximal 6 Monate nach
Rechnungszustellung in dem Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden
bereit.
d) Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum Haushalt
gehörenden Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu
informieren, dass mit der Rechnung umfangreiche rechnergestützte
Auswertungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden,
die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen
zulassen.
§ 5 SCHUFA-Auskunft, Bonitätsprüfung
5.1 SCHUFA-Auskunft; Identitätsprüfung
Der Kunde willigt ein, dass allMobility der SCHUFA
HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden, zum Zweck der
Identitätsprüfung die vom Kunden bei der Registrierung angegebenen
Daten an die SCHUFA übermittelt und von dieser Auskünfte über den
Kunden erhält. Die SCHUFA übermittelt daraufhin den Grad der
Übereinstimmung der bei ihr gespei-cherten Personalien mit den vom
Kunden angegebenen Personalien in Prozentwerten. allMobility kann somit
anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person
unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA
gespeichert ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung
abweichender Anschriften sowie eine Speicherung ihrer Daten im
SCHUFA-Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen
allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA
gespeichert.
5.2 Bonitätsprüfung; Missbrauchskontrolle
a) Der Kunde willigt ein, dass allMobility zum Zweck der
Bonitätsprüfung die vom Kunden bei der Registrierung angegebenen Daten
vor der Aktivierung an die infoscore Consumer Data GmbH und die informa
Unternehmensberatung GmbH, beide Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden
übermittelt und von dort Auskünfte über den Kunden erhält. Von der
infoscore Consumer Data GmbH werden hierbei Informationen zum
bisherigen Zahlungsverhalten des Kunden und von der informa
Unternehmensberatung GmbH Bonitätsin-formationen auf Basis
mathematisch-statistischer Ver-fahren bezogen.
b) Unabhängig davon wird allMobility der infoscore Consumer Data GmbH
auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B.
Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese
Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit
dies nach Abwägung aller betrof-fenen Interessen zulässig ist. Die
infoscore Consumer Data GmbH speichert und übermittelt die Daten an
ihre Vertragspartner, um diesen Informationen zur Beur-teilung der
Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der
infoscore Consumer Data GmbH sind vor allem (Versand-) Handels-,
Tele-kommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und
Lieferungen gegen Kredit gewähren, daneben aber auch Kreditinstitute,
Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Die infoscore Consumer Data
GmbH erteilt Bonitätsauskünfte bzw. übermittelt personenbezogene
(Negativ-) Daten nur dann, wenn von dem Vertragspartner ein
berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.
Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck
verarbeitet und genutzt. Der Kunde kann Auskunft bei der infoscore
Consumer Data GmbH über die ihn betreffenden gespeicherten Daten unter
der in Absatz a) genannten Anschrift erhalten.
5.3 Widerspruchsrecht; Folgen des Widerspruchs
Widerspricht der Kunde der Nutzung seiner personen-bezogenen Daten
gemäß § 5.1 und/oder § 5.2, so ist allMobility berechtigt, einen
Vertragsschluss abzulehnen oder einen bestehenden Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 6 Vertragsdauer, Kündigung, Restguthaben,
Übertragung der Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag, Sperrung
6.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für
Verträge über allMobility-Dienstleistungen eine Mindestlaufzeit von 24
Monaten und eine Kündi-gungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf dieser
Mindestlaufzeit. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich
der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate.
6.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für all-Mobility liegt
insbesondere dann vor, wenn (a) Dienstleistungen von allMobility
missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder (b) der Kunde gegen
die Verpflichtungen aus § 7 verstößt oder (c) wenn der
Dienstleistungsvertrag zwischen der Vodafone D2 GmbH und allMobility
oder die vertraglichen Beziehungen zwischen BITel Gesellschaft für
Telekommunikation mbH, Berliner Str. 260, 33330 Gütersloh und
allMobility – unabhängig vom Grund – enden. In den Fällen a) und b)
erfolgt eine Kündigung nur, wenn allMobility dem Kunden zuvor erfolglos
eine Abhilfefrist gesetzt hat.
6.3 Kündigungen haben schriftlich, nicht elektronisch, unter
ausdrücklicher Angabe der Kundennummer und Mobilfunknummer zu erfolgen.
6.4 Sofern der Kunde ein Endgerät mit einem SIM-Lock (Endgerät nur
in Verbindung mit einer SIM-Karte von allMobility nutzbar) erworben
hat, ist eine Deaktivierung des SIM-Locks unabhängig von der Beendigung
des Vertragsverhältnisses, frühestens nach der jeweils in der
Produktbeschreibung angegebenen Frist, möglich.
6.5 Die Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf kann auf
Basis der zwischen ihr und allMobi-lity bestehenden vertraglichen
Beziehungen mit Beendi-gung dieser vertraglichen Beziehungen von
allMobility die Übertragung des mit dem Kunden bestehenden Ver-trags
über Mobilfunkdienstleistungen auf die EPS Servi-ces GmbH, Am Seestern
1, 40547 Düsseldorf verlan-gen. allMobility wird den Kunden in diesem
Fall unver-züglich über die Übertragung informieren, die ohne
Zu-stimmung des Kunden zulässig ist.
6.6 allMobility ist zur zeitweiligen Sperrung des Anschlusses des
Kunden berechtigt, wenn (a) der begründete Verdacht besteht, dass der
Kunde seine vertraglichen Pflichten verletzt, (b) eine Gefährdung der
Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes der Vodafone D2
GmbH, zu befürchten ist, (c) das Entgelt- und/ oder
Verbindungsaufkommen in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen
beanstanden wird oder ein Missbrauch vorliegt.
6.7 Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde.
§ 7 Pflichten und Haftung des Kunden
7.1 Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner persönlichen
Daten verpflichtet. Er hat allMobility jede Änderung seiner
Vertragsdaten, also seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner
Bankverbindung (sofern Zahlung per Lastschrift) oder seiner
Kreditkartennummer (sofern Zahlung per Kreditkarte), und anderer für
das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich,
wahrheitsgemäß und unter ausdrücklicher Angabe seiner BITel mobil
Rufnummer und Kundennummer schriftlich oder telefonisch in der BITel
mobil Kundenbetreuung unter Nennung der BITel mobil Geheimzahl
(persönliche Kennziffer) mitzuteilen. Bestimmte Änderungen kann der
Kunde auch eigenständig im Mitgliederbereich des BITel mobil
Onlineshops vornehmen.
7.2 Die persönliche Identifikationsnummer (PIN), der persönliche
Entsperrungscode (Super-PIN) und die für den Mitgliederbereich im BITel
mobil Onlineshop und zur Authentifizierung bei der BITel mobil
Kundenbetreuung erforderliche Geheimzahl sind vom Kunden geheim zu
halten, so dass die unbefugte Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen von
allMobility durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen
Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert oder im
persönlichen Mitgliederbereich abrufbar sind, vermieden wird. Der Kunde
wird diese persönlichen Daten unverzüglich ändern, wenn er vermutet,
dass Dritte Kenntnis von ihnen erlangt haben.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines
Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde
Vertragspartner und haftet wie für eigenes Verhalten für sämtliche sich
aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich, die BITel mobil SIM-Karte und die
Mobilfunkdienstleistungen von allMobility aus-schließlich zu
rechtmäßigen Zwecken und zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen
zu gebrauchen. Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die
Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur
Folge haben. Eine weiter gehende Nutzung (z. B. Verwendung als
Standleitung) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von
(Mobilfunk-)Dienstleistungen für Dritte ist ebenfalls untersagt wie
auch die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung
zwischen öffentlichen Fest-netzen, IP-Netzen und Mobilfunknetzen.
Vorstehende Umstände berechtigen allMobility zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
7.5 Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewah-ren, so dass
Missbrauch und Verlust vermieden werden. Der Kunde hat der BITel mobil
Kundenbetreuung jede missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der
SIM-Karte unter Nennung der BITel mobil Rufnummer und der BITel mobil
Geheimzahl telefonisch zwecks Sper-rung der SIM-Karte mitzuteilen.
allMobility wird dem Kunden eine Ersatzkarte gegen Gebühr gemäß der
Preisliste zur Verfügung stellen. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens
im gesetzlichen Umfang verpflichtet, der durch die Nutzung der
SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung
bei allMobility angefallen sind, soweit er dies zu vertreten hat. Für
Entgelte, die nach Eingang der entsprechenden Mitteilung bei
allMobility eingegangen sind, haftet der Kunde nicht. Die
Zahlungspflicht bezüglich eventueller nutzungsunabhängiger Entgelte
bleibt unberührt.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte
funktionsgerecht und entsprechend der jeweils zugrunde liegenden
Bedienungsanleitung zu benutzen, die für die Nutzung in deutschen GSM
900-/ 1800-Mobilfunknetzen zugelassen sind und nicht zu Störungen in
den Mobilfunknetzen führen können. allMobility weist darauf hin, dass
nicht alle Endgeräte alle von allMobility angebotenen Leistungen
unterstüt-zen.
§ 8 Änderungen der Vertragsbedingungen
8.1 allMobility ist berechtigt, das Vertragsverhältnis betref-fende
Mitteilungen dem Kunden schriftlich durch Zusen-dung an die vom Kunden
benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse oder
durch eine Textnachricht (SMS) zu übersenden.
8.2 allMobility ist nach Maßgabe dieses § 8 berechtigt, die
Vertragsbedingungen einschließlich ihrer Leistungen und Preise zu
ändern. Änderungen zugunsten des Kunden treten einen Monat nach der
Mitteilung in Kraft.
8.3 allMobility kann die Vertragsbedingungen zuungunsten des Kunden
ändern, soweit dies den Vertragszweck nur unwesentlich beeinträchtigt
und dem Kunden zumutbar ist. In diesem Fall kann der Kunde den
Änderungen in-nerhalb von 6 Wochen nach der Änderungsmitteilung
schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß,
gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge weist
allMobility den Kunden bei der Ände-rungsmitteilung hin. Übt der Kunde
sein Widerspruchs-recht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen
Bedingun-gen fortgesetzt. Das Kündigungsrecht gemäß § 6.2 und § 6.3
bleibt unberührt.
8.4 Abweichend von der Regelung in Ziff. 8.3 kann allMobili-ty nach Mitteilung
a) die Mobilfunkrufnummer des Kunden ändern, wenn dies aus technischen
Gründen oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher
Vorgaben erforderlich ist,
b) alle vertraglichen Konditionen ändern, soweit dies aufgrund
gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist,
c) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Preise zum Zeitpunkt der Erhöhung entsprechend anpassen,
d) bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für
Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen
allMobility Zugang gewährt, die Preise entsprechend anpassen.
§ 9 Datenschutz
9.1 Zur Erfüllung des Vertrages über die Erbringung von
Mobilfunkdienstleistungen wird allMobility bei der Verarbeitung von
Bestands-, Verkehrs- und Nutzungs-daten des Kunden
datenschutzrechtliche Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz und
Telekommunikationsgesetz beachten. Demnach darf allMobility Daten
insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die
Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen
Abrech-nung erforderlich ist. Die vom Kunden im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erhobenen Bestandsdaten werden gem. § 95 TKG
spätestens mit Ablauf des auf eine Vertragsbeendigung folgenden
Kalenderjahres vollständig gelöscht.
9.2 Sofern der Kunde seine Zustimmung durch Übersendung des dafür
vorgesehenen Antragsformulars erklärt hat, darf allMobility die
Rufnummer des Kunden, Namen und Anschrift sowie gesetzlich vorgesehene
Daten zur Aufnahme in öffentliche, gedruckte oder elektronische
Teilnehmerverzeichnisse und entspre-chenden Anbietern für
Telefonauskünfte zur Verfügung stellen. Im Weiteren erfolgt die
Telefonauskunft über den Namen oder den Namen und die Anschrift des
Kunden, auch wenn nur seine Mobilfunkrufnummer bekannt ist (sog.
Inverssuche). Der Kunde kann der Auskunftserteilung und der Inverssuche
jederzeit ge-genüber dem Anbieter der Auskunftsdienstleistung oder
allMobility widersprechen. Die Leistung von allMobility beschränkt sich
auf die Weitergabe der Daten. Für die Eintragung und die Richtigkeit
der Eintragung durch den Anbieter übernimmt allMobility keine Gewähr.
9.3 allMobility ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines
außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur
Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an ein
Inkassounternehmen weiterzugeben.
9.4 allMobility darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und
Nutzungsdaten verarbeiten und insbesondere an die Vodafone D2 GmbH und
andere Telekommuni-kationsdienstleister übermitteln, sofern diese zur
Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der
missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können
und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
§ 10 Erstattung Anschlussgebühr (Starterset)
10.1 allMobility erstattet dem Kunden in den nachfolgenden Fällen den
vom Kunden für den Erwerb des BITel mobil Startersets gezahlten
vollständigen Kaufpreis.
a) Die Aktivierung des Kunden gemäß § 2.1 scheitert oder allMobility einen Vertragsschluss gemäß § 2.3 ab-lehnt.
b) Der Kunde übt nach Vertragsschluss wirksam sein gesetzliches Widerrufsrecht aus.
10.2 Eine Erstattung gemäß § 10.1 erfolgt in den dort ge-nannten
Fällen, wenn der Kunde (i) dies schriftlich unter Angabe seines Namens,
seiner Anschrift, BITel mobil Rufnummer und Bankverbindung (sofern
nicht schon vorliegend) beim BITel mobil Service, Postfach 650330,
66142 Saarbrücken beantragt und (ii) diesem Antrag das unbeschädigte
und vollständige Starterset in der Originalverpackung beigefügt ist.
Die Einsendung des Startersets erfolgt auf Kosten des Kunden.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die
Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des
Vertragsverhältnisses nicht.
11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt
auch für das Schriftformerfordernis.
11.3 Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungs-verfahren
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und
seinen Aus-führungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag
an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahn in Bonn rich-ten.
11.4 Gerichtsstand ist Gütersloh, sofern der Kunde Kaufmann oder
juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger
ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. allMobility
ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetz-lich vorgesehenen
Gerichtsstand zu klagen.
11.5 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
allMobility Deutschland GmbH | Eutelis-Platz 2 |40878 Ratingen (Stand: Dezember 2009)


